Informationen für Sportvereine sowie die SSV/GSV und Fachschaften in Lippe
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des
Vereinssports:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei
2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und
Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen
Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es
keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in
Sportvereinen durchgängig möglich
Im Einzelnen:
1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und
Jugendliche
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht
aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o.
ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet,
Schülerausweis erforderlich.
2. Sport im Freien: 2G
- Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen
(geimpft/genesen).
- Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten
an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für
Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte
vorliegt.
3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
- Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“)
ersetzt den zusätzlichen Test.
- Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und
Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.
Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten
an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für
Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte
vorliegt.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.
Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen
Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine
medizinische Maske tragen.
4. Zuschauer
- Das Zuschauerverbot für überregionale
Sportveranstaltungen entfällt.
- Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die
zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
- Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und
Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht
mitgezählt.
- Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden
sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
- Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen
2G.
- Sanitäranlagen sind mit den oben genannten
Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).
Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und dass trotz der
hohen Inzidenzlage. Alle Regelungen wurden vom LSB NRW in einer Tabelle zusammengefasst, die unten zu finden ist und die Ihnen die Übersicht erleichtern soll.
Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske,
Lüften)!